Partnerschaft Ehrmann, Schulz Bausachverständige
Finsinger Str. 46
85570 Markt Schwaben
Tel.: 08121/7719900
Fax.: 08121/7719909
Elvirastr. 15
80636 München
Tel: 089/54043391
Fax: 089/54043395
E-Mail: info@bau-sach-verstand.de
Internet: www.bau-sach-verstand.eu
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Regierungsbaumeister, Dipl.-Bauing. Bernd Ehrmann
Lebenslauf:
Geburt: 1960 in Feuchtwangen
Studium des Bauingenieurwesen an der Universität Stuttgart
2.Staatsprüfung beim Freistaat Bayern
Projektleiter in einem Statikbüro
Abteilungsleiter technische Revision in Nürnberg
Bauprojektleiter und Kalkulator, Leiter Systematisiertes Bauen bei einer internationalen Baufirma
Technischer Leiter einer Immobiliengesellschaft
2003/2004: öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK München und Oberbayern als Sachverständiger für
„Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau“ sowie für „Schäden an Gebäuden“
Aktives Mitglied des BVS Bayern und Leiter verschiedener Arbeitskreise
Herr Dipl.-Bauing Bernd Ehrmann ist haftpflichtversichert bei der AIA AG, Kaistr. 13. 40221 Düsseldorf, Vertragsnummer 052315
Tel: 08121/7719900
Mobil: 0174/5834740
ehrmann@bau-sach-verstand.de
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Dipl.-Ing. Architekt Rainer Schulz
Lebenslauf:
Geburt: 1968 in Miltenberg
Studium der Architektur an der TU München
Selbständiger Architekt für Sanierung und Neubau,
Seit 2000: Bausachverständiger Projektleiter für größere Wohnanlagen, öffentliche Bauten und Industriebauten
2006: öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK München und Oberbayern als Sachverständiger für „Schäden an Gebäuden“
Tel: 089/54043396
Mobil: 0160/6289532
schulz@bau-sach-verstand.de
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Honorierung
Die Honorierung der Sachverständigenleistungen erfolgt nach vereinbarten Stundensätzen (zwischen 120 – 170 €/h netto) zzgl. Neben- und Reisekosten und ist abhängig vom Umfang und von der Komplexität der zu erbringenden Leistungen. Stundensätze in Richtung Untersatz gilt für Mitarbeiter. Eine Schätzung des Aufwands vor Leistungserbringung ist in der Regel nicht genau möglich, so dass wir von der Vereinbarung von Pauschalhonoraren Abstand nehmen.
Sollte keine Honorarvereinbarung zustandegekommen sein, so wird nach den Sätzen des JVEG: „Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz“ abgerechnet. Das JVEG kann unter www.gesetze-im-internet.de/volltextsuche.html eingesehen werden.
Honoraranfrage
Genauere Angaben zum Honorar erhalten Sie, wenn
– Sie telefonisch bei uns nachfragen,
– Sie uns eine kurze e-mail schicken – dann erhalten Sie eine Honorarübersicht im pdf-Format,
– Sie uns genauere Informationen zu Ihrem Objekt (Anschrift, Baujahr und Größe) und die Fragestellungen mitteilen – dann erhalten Sie eine Honorarschätzung.
Tel.: 08121/7719900
Fax.: 08121/7719909
E-Mail: info@bau-sach-verstand.de
Web: www.bau-sach-verstand.eu